GSO/CZS-Rückkehrprogramm

Das Programm unterstützt Universitäten in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen dabei, sich im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe zu behaupten.

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Kontakt

Dr. Julia Scho
GSO e. V.
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin

Telefon: +49 (0) 30 206 799 67
czs(at)gsonet.org

Antragsfrist

HINWEIS: Anträge sind nur noch bis 18.12.2020 möglich. Ab 2021 wird das Programm neu ausgerichtet. Alle Informationen dazu lassen wir den Universitäten demnächst zukommen. Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns.


Anträge auf Förderung sind nicht an bestimmte Fristen gebunden und können jederzeit gestellt werden.

Anträge sind elektronisch bei der GSO einzureichen.

Idee

Das Programm unterstützt Universitäten dabei, deutschen Wissenschaftler*innen im Ausland ein konkurrenzfähiges Berufungsangebot machen
zu können und sie für den Standort
Deutschland zu gewinnen.

Gefördert werden Berufungen exzellenter deutscher Wissenschaftler*innen in MINT-Fächern und der BWL, die zum Zeitpunkt der Berufung im Ausland tätig sind.

Programminfos

 

Je Professur stehen Fördermittel von durchschnittlich 100.000 Euro zur Verfügung. In begründeten Ausnahmefällen ist auch eine höhere Förderung möglich, die aber 125.000 Euro nicht überschreiten sollte.


Die Mittel können von der Universität flexibel beantragt werden , um den Bedürfnissen der/des jeweiligen Kandidatin/Kandidaten zu entsprechen und ihr/ihm ein konkurrenzfähiges Berufungsangebot vorlegen zu können. Sie stehen grundsätzlich für alle im Zusammenhang mit der Professur anfallenden Kostenarten zur Verfügung. Die Universität muss zum Zeitpunkt der Antragstellung darlegen, wie die Mittel verwendet werden sollen. An diese Planung ist sie gebunden.

Zulagen (wie z.B. persönliche Leistungsbezüge) können nicht finanziert werden.


Die Verausgabung der Mittel kann sich über einen Zeitraum von maximal drei Jahren erstrecken. Ihre antragsgemäße Verwendung ist gegenüber der GSO nachzuweisen.


Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Antragsberechtigt sind öffentliche Universitäten in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Bei gemeinsamen Berufungen können auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen an der Bewerbung beteiligt sein. In diesem Fall sollte die Zusammenarbeit der beiden Institutionen und die Rolle der/des zu Berufenden im Antrag geschildert werden.


Förderfähig sind ausschließlich Professuren in den Bereichen Mathematik, Informatik, Natur- und Technikwissenschaften sowie Betriebswirtschaftslehre.


Bei der Ausschreibung muss es sich um eine unbefristet zu besetzende W2/W3-Professur handeln.


Die/der zu berufende Kandidat/in muss deutsche/r Staatsbürger/in sein und vor der Berufung mindestens zwei Jahre im Ausland wissenschaftlich tätig gewesen sein.


Die Antragsstellung kann nur dann erfolgen, wenn ein Ruf erteilt, aber von der/dem Kandidatin/Kandidaten noch nicht angenommen wurde.
Nimmt die/der Kandidat/in den Ruf an, bevor eine Förderentscheidung getroffen wurde, ist eine Förderung nicht mehr möglich.


Die GSO setzt sich für eine Erhöhung des Frauenanteils in der Wissenschaft ein und fordert deshalb die Universitäten ausdrücklich auf, Anträge einzureichen, die auf die Berufung von Professorinnen abzielen.

Anträge auf Förderung sind nicht an bestimmte Fristen gebunden und können jederzeit gestellt werden. Antragstellerin ist jeweils die Universitätsleitung.
Anträge sind elektronisch einzureichen.


Jeder Antrag wird von einer festen Auswahlkommission unter Einbeziehung externer Fachgutachter*innen geprüft und in einer Einzelfallbetrachtung zeitnah entschieden.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Einverständnis aller externen Gutachter*innen der Berufungskommission zur Weitergabe der Gutachten eingeholt haben. Selbstverständlich behandeln wir alle Antragsunterlagen in unserem Begutachtungsprozess vertraulich.