Carl-Zeiss-Stiftungs-Fonds zur Berufung internationaler Wissenschaftler*innen

Talente für Deutschland – Das Programm unterstützt Universitäten, sich im internationalen Wettbewerb um die besten Talente zu behaupten. Neu seit 2021: Die Förderung von Dual Career-Maßnahmen und Tenure Track-Professuren.

Kontakt

Dr. Birte Seffert

GSO e. V.
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin

Telefon: +49 (0) 30 206 799 67
czs(at)gsonet.org

Antragsfrist

Anträge auf Förderung sind nicht an bestimmte Fristen gebunden und können jederzeit bis spätestens 15. Juli 2023 gestellt werden.

Die genauen Antragsschritte finden Sie unter dem Reiter Antragsprozess auf dieser Website.

Planen Sie, einen Antrag zu stellen? Melden Sie sich gern vorab bei Birte Seffert für eine ausführliche Antragsberatung.

Idee

Die Carl-Zeiss-Stiftung unterstützt in Kooperation mit der GSO deutsche Universitäten in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen dabei, deutschen und internationalen Spitzenwissenschaftler*innen im Ausland ein konkurrenzfähiges Berufungsangebot machen zu können und sie für den Wissenschaftsstandort Deutschland zu gewinnen.

Gefördert werden Berufungen exzellenter deutscher und internationaler Wissenschaftler*innen in den MINT-Fächern und der BWL, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zwei Jahre im Ausland tätig sind.

»Ziel der Carl-Zeiss-Stiftung ist es, Freiräume für wissenschaftliche Durchbrüche zu schaffen. Der neue Fonds will die Grundlagen dafür verbessern: Durch flexible Fördermittel für neu berufene Wissenschaftler*innen ungeachtet ihrer Nationalität. Wir wollen insbesondere die Möglichkeit bieten, Freiräume durch Vernetzung in der eigenen Institution und der Region zu schaffen – nicht nur für die Neuberufenen, sondern auch für deren Partnerin oder Partner. Wir sind gespannt auf die zukünftigen Geförderten und ihre Ideen.«
Dr. Felix Streiter, Geschäftsführer der Carl-Zeiss-Stiftung
Portrait Anne Schreiter
»Exzellente Wissenschaft ist international. Die Carl-Zeiss-Stiftung setzt sich dafür ein, dass sich Wissenschaftler*innen aus dem Ausland an Universitäten in den Förderregionen willkommen fühlen und bestmöglich forschen können. Wir freuen uns, dass die Stiftung mit uns diese Mission durch ein einzigartiges Programm vorantreibt.«
Dr. Anne Schreiter, Geschäftsführerin der GSO
»Das Programm hat mir geholfen gleich am Anfang neue Forschungsgebiete zu erschließen, da zusätzliche Ausrüstungsgegenstände für Forschende auf Landesstellen angeschafft werden konnten. Dies kompensierte den Ausfall laufender Projekte, die nicht nach Deutschland transferiert werden konnten.«
Prof. Dr.-Ing. Daniel Ziener, gefördert durch das Rückkehrprogramm der Carl-Zeiss-Stiftung

Programminfos

 

Je Professur stehen Fördermittel von bis zu 200.000 Euro zur Verfügung. Die Fördermittel verteilen sich auf maximal bis zu 120.000 Euro für den oder die zu Berufende (Berufungsmittel) und bis zu 80.000 Euro für den oder die Partner*in (Dual Career Maßnahmen).

Die Mittel können von der Universität flexibel beantragt werden, um den Bedürfnissen der bzw. des jeweiligen Kandidat*in zu entsprechen und ihr/ihm ein konkurrenzfähiges Berufungsangebot vorlegen zu können.

Sie stehen grundsätzlich für alle im Zusammenhang mit der Professur anfallenden Kostenarten zur Verfügung (Mitarbeiter*innenstellen, Sach- und Investitionsmittel, Reisekosten etc.). Zulagen (wie z.B. persönliche Leistungsbezüge) können nicht finanziert werden.


Neu: Die Dual Career Komponente des Fonds garantiert durch eine Anschubfinanzierung zusätzlich die Unterstützung des Lebenspartners bzw. der Lebenspartnerin. Dadurch wollen wir einen noch intensiveren Austausch und die Vernetzung zwischen Berufenen und Partner*innen mit den Hochschulen sowie mit anderen Institutionen anregen und ermöglichen.

Mehr Informationen zu den Förderkriterien finden Sie im Informationsblatt Dual Career (s. Downloads).


Die Verausgabung der Mittel kann sich über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren erstrecken. Ihre antragsgemäße Verwendung ist gegenüber der Carl-Zeiss-Stiftung nachzuweisen.


Das Fördermanagement (Bewilligung, Mittelabrufe und -verwendung, Berichtswesen etc.) wird von der Carl-Zeiss-Stiftung verantwortet; Antragsmanagement und Öffentlichkeitsarbeit werden von der GSO gehandhabt.


Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Antragsberechtigt sind öffentliche Universitäten in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Bei gemeinsamen Berufungen können auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen an der Bewerbung beteiligt sein. In diesem Fall sollte die Zusammenarbeit der beiden Institutionen und die Rolle der/des zu Berufenden im Antrag geschildert werden.

  • Förderfähig sind ausschließlich Professuren in den Bereichen Mathematik, Informatik, Natur- und Technikwissenschaften sowie Betriebswirtschaftslehre.
  • Bei der Ausschreibung muss es sich um eine unbefristet zu besetzende W3-Professur oder eine W1/W2 Professur mit Tenure Track nach W3 handeln.
  • Der zu berufende Kandidat bzw. die zu berufende Kandidatin muss kein/e deutsche/r Staatsangehörige/r sein, aber zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits mindestens zwei Jahre im Ausland wissenschaftlich tätig gewesen sein.
  • Die Antragsstellung kann nur dann erfolgen, wenn ein Ruf erteilt, aber von der/dem Kandidat*in noch nicht angenommen wurde. Nimmt die/der Kandidat*in den Ruf an, bevor eine Förderentscheidung getroffen wurde, ist eine Förderung nicht mehr möglich.

Die-Carl Zeiss-Stiftung und die GSO setzen sich für eine Erhöhung des Frauenanteils in der Wissenschaft ein und fordert deshalb die Universitäten ausdrücklich auf, Anträge einzureichen, die auf die Berufung von Professorinnen abzielen.

  • Anträge sind ausschließlich über das digitale Antragsformular inkl. Anhängen aus dem Downloadbereich einzureichen.
  • Anträge auf Förderung sind nicht an bestimmte Fristen gebunden und können jederzeit bis spätestens 15. Juli 2023 gestellt werden.
  • Antragstellerin ist die Universitätsleitung.

 


Bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Einverständnis aller externen Gutachter*innen der Berufungskommission zur Weitergabe der Gutachten eingeholt haben. Selbstverständlich behandeln wir alle Antragsunterlagen in unserem Begutachtungsprozess vertraulich.


 

Folgende Dokumente müssen dem digitalen Antragsformular als PDF-Dateien beigefügt werden:

1. Anschreiben der Hochschulleitung (Rektor*in oder Präsident*in) mit ausführlicher Erläuterung:

  • der Entscheidung für den/die Kandidat*in
  • der strategischen Bedeutung der Professur im Gesamtgefüge der Universität
  • des Forschungskonzepts des/der Kandidat*in
  • der Notwendigkeit zusätzlicher Mittel, um den/die Kandidat*in gewinnen zu können, unter Bezugnahme auf das Forschungskonzept des/der Kandidat*in

2. Ausschreibungstext der Professur

3. Lebenslauf des/der Kandidaten*in inklusive vollständiger Publikationsliste

4. Vollständiges Protokoll bzw. Abschlussbericht der Berufungskommission (einschließlich der externen wissenschaftlichen Gutachten)

5. Darstellung des Eigenbeitrags der Hochschule zur Finanzierung der Professur (eine tabellarische Übersicht der Personalstellen und Sachmittel, welche die Einzel- und Gesamtbeträge sowie laufende Mittel und Einmalinvestitionen in genauer Höhe ausweist)

6. Kurze, unterzeichnete Stellungnahme des/der Kandidat*in, in der das Forschungskonzept deutlich wird und welche dazu passenden Bedarfe idealerweise durch die Förderung der CZS gedeckt werden sollten (formlos, ca. eine Seite).

7. Detaillierte Darstellung der beabsichtigten Verwendung der beantragten Mittel (bitte verwenden Sie hierzu das Formular Mittelverwendungsplan, listen Sie alle Posten genau auf und fügen Sie für Investitionsmittel entsprechende Angebote bei)

8. Optional: Plan für den Einsatz der Mittel im Rahmen einer Dual Career Förderung (siehe Antragsformular Dual Career)

 


Jeder Antrag wird von einer festen Auswahlkommission unter Einbeziehung externer Fachgutachter*innen geprüft und in einer Einzelfallbetrachtung zeitnah entschieden.


 

Gutachter*innen

Die Anträge werden im Rotationsprinzip von je zwei Gutachter*innen unseres internen Gremiums evaluiert. Dabei wird das Gutachten einer bzw. eines wechselnden externen Fachgutachters/in einbezogen.

Derzeit gehören unserem festen internen Gremium sechs Expert*innen an:

Prof. Dr.-Ing. Volker Altstädt
Universität Bayreuth
Grosse
Prof. Dr. Christian Große
Technische Universität München
Hunke
apl. Prof. Dr. Sabine Hunke
Humboldt-Universität zu Berlin
Marlar Kin
Max-Planck-Gesellschaft
Schollwöck
Prof. Dr. Ulrich Schollwöck
Ludwig-Maximilians-Universität München
Dr. Sandra Westerburg
Senatsverwaltung Berlin - Abteilung Wissenschaft und Forschung