Dr. Wilhelmy-GSO-Reisekosten­programm

Zur Förderung der Bewerbung international tätiger deutscher und ausländischer Wissenschaftler*innen (MINT-Bereich).

Kontakt

Karina Holme Nielsen

GSO e.V.
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin

Telefon.: +49 (0) 30 2060 5271
wilhelmy(at)gsonet.org

Antragsprozess

 

Anträge sind jederzeit möglich. Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor Antritt der Reise der Kandidatin/ des Kandidaten gestellt werden.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Antragsprozess.

Idee

Deutsche und internationale Wissenschaftler*innen im Ausland sind bei ihrer Karriereplanung häufig mit dem Problem konfrontiert, dass jede Anreise zu einem Vorstellungsgespräch in Deutschland nicht nur zeitaufwändig, sondern auch mit hohen Kosten verbunden ist.

Öffentliche Forschungseinrichtungen haben im Gegenzug oft nicht die Möglichkeit, Reisekosten aus dem Ausland zu erstatten.

Über das Programm

Das Dr. Wilhelmy-GSO-Reisekostenprogramm unterstützt öffentliche Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bei ihren Bemühungen, Wissenschaftler*innen aus dem Ausland zu gewinnen und die Internationalisierung des Standorts Deutschland voranzutreiben.

Reisekosten von deutschen und internationalen Bewerber*innen aus dem Ausland zu Bewerbungsgesprächen im Inland können im Rahmen des Programms bis zu einer Höhe von 2.000 Euro erstattet werden.

Das Programm ist dabei auf die sogenannten MINT-Fächer mit möglichst technischem Bezug beschränkt.

Antragstellende sind die Hochschulen.

NEU: Hochschulen und Forschungseinrichtungen können auch für internationale Wissenschaftler*innen Anträge zur Erstattung der Reisekosten stellen.

Karrierewege in der Wissenschaft 

Thomas Wortmann ist seit November 2020 Tenure-Track-Professor, Anna Poetsch leitet ihre Forschungsgruppe seit Juli 2020 und Jan Meisner hat seit April 2021 eine Juniorprofessur inne. Wir haben bei unseren Fellows nachgefragt wie genau ihre Bewerbungswege verliefen und welche Aspekte es bei den einzelnen Stationen zu beachten gibt.

Die drei Fellows wurden mit dem GSO-Dr. Wilhelmy-Reisekostenprogramm gefördert und waren vor ihrer Rückkehr nach Deutschland im Ausland tätig.

Programminfos und Antragsprozess

Die Förderung ist auf deutsche* und internationale Wissenschaftler*innen der MINT-Fächer begrenzt. Dazu gehören folgende Bereiche:

  • Mathematik,
  • Informatik,
  • Naturwissenschaft (Chemie, Physik, ggf. Biochemie),
  • Technik (Ingenieurwissenschaften, Elektrotechnik usw.)

Ein technischer Bezug im Fach muss für die Förderbewilligung gegeben sein.

*Deutsche Wissenschaftler*innen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 18 Monaten im Ausland tätig sein.


 

Antragsberechtigt sind alle öffentlichen

  • Universitäten (z.B., Technische Universitäten)
  • Fachhochschulen und
  • außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland.

Pro Jahr werden für jede antragsberechtigte Institution maximal fünf Anträge auf Förderung bewilligt.


Förderfähig sind Reisen zu Vorstellungsgesprächen für folgende Positionen:

    • W2/W3-Professur,
    • Juniorprofessur,
    • FH-Professur,
    • Leitung von Nachwuchsgruppen.

Pro zu besetzender Position können maximal zwei Anträge gestellt werden.


Wissenschaftler*innen im Ausland, die für eine Förderung in Betracht kommen, werden ausdrücklich ermutigt, deutsche Forschungseinrichtungen auf die Möglichkeit einer Antragstellung hinzuweisen.

Reisekosten können im Rahmen des Förderprogramms bis zu einer Höhe von 2.000 Euro pro Antrag erstattet werden.


Fahrt- und Übernachtungskosten werden in Anlehnung an das Bundesreisekostengesetz erstattet. Für Flugreisen und Bahnfahrten bedeutet dies, dass die entstandenen Kosten jeweils bis zur Höhe der niedrigsten Beförderungsklasse übernommen werden.


Tagegelder und Verpflegungskosten sind von einer Erstattung ausgenommen.


Die im Rahmen des Förderprogramms bewilligten Mittel können nur an die antragstellende Institution, nicht jedoch an Privatpersonen ausgezahlt werden. Hierzu leitet die antragstellende Institution nach Abschluss des Verfahrens die Reisekostenabrechnung der Kanditatin/ des Kandidaten an die GSO weiter und ruft damit die bewilligten Mittel ab.

Diesem Mittelabruf sind alle Belege in Kopie beizufügen.


Die geförderte Institution informiert die GSO nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens über dessen Ausgang.


Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Anträge auf Förderung sind nicht an bestimmte Fristen gebunden und können jederzeit gestellt werden. Der Antrag muss jedoch vor Antritt der Reise der Kandidatin/ des Kandidaten gestellt und bewilligt werden.


Antragsteller ist jeweils die einladende Institution/ Universität in Deutschland, nicht der/die Kandidat*in.


Anträge sind ausschließlich elektronisch bei der GSO einzureichen. Bitte verwenden Sie hierfür das auf dieser Seite zum Download bereitstehende Antragsformular.


Jeder Antrag muss folgende Elemente umfassen:

    • Antragsformular (docx)
    • Kopie der Stellenanzeige
    • Kopie des Einladungsschreibens, mit dem der/die Kandidat*in zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurde
    • Lebenslauf der Kandidatin/ des Kanditaten

 

 

Das Dr. Wilhelmy-GSO-Reisekostenprogramm wird gefördert durch die Dr. Wilhelmy Stiftung.

Die Dr. Wilhelmy-Stiftung wurde durch Herrn Dr. Ing. Lothar Wilhelmy 2007 in Berlin gegründet. Zweck ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung sowie Kunst und Kultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege.